Eventualvorsatz
Der Eventualvorsatz (lateinisch dolus eventualis), auch bedingter Vorsatz (seltener Eventualdolus) genannt, ist eine Form des strafrechtlichen Tatbestandsvorsatzes. Er ist von der Absicht (dolus directus 1. Grades) und dem direkten Vorsatz (dolus directus 2. Grades) auf Vorsatzebene abzugrenzen.