Evokationsrecht
Unter Evokationsrecht versteht man heute das Recht übergeordneter Instanzen, Arbeitsaufgaben oder Entscheidungen von einer nachgeordneten Ebene an sich zu ziehen.
Unter Evokationsrecht versteht man heute das Recht übergeordneter Instanzen, Arbeitsaufgaben oder Entscheidungen von einer nachgeordneten Ebene an sich zu ziehen.