External Credit Assessment Institution
External Credit Assessment Institution (ECAI) ist die Bezeichnung für einen bestimmten Typ von Finanzfachorganisation, welcher innerhalb der Europäischen Union als Rating-Agentur fungieren darf, das heißt, zur Bewertung bestimmter Risiken auf Finanzmärkten autorisiert ist und dafür einen förmlichen Anerkennungsprozess durchlaufen hat. Für die Anerkennung als ECAI auf europäischer Ebene ist die Europäische Bankaufsichtsbehörde zuständig. Eine Ratingagentur muss nach Art. 2 Abs. 3 der VO EG/1060/2009 eine Registrierung beantragen, um als externe Ratingagentur gemäß dem Anhang VI, Teil 2, der Richtlinie 2006/48/EG anerkannt zu werden.
Der Anerkennung als ECAI entspricht in den USA die von der United States Securities and Exchange Commission (SEC) seit 1975 ausgestellte Anerkennung von Rating Agenturen als Nationally Recognized Statistical Rating Organization (NRSRO).
- ↑ ECAIs werden an den Finanzmärkten gemeinhin als Ratingagenturen bezeichnet - LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 20. September 2011 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (Neufassung EZB/2011/14, 2011/817/EU, Arbeitsblatt L 331 vom 14. Dezember 2011, S. 1.), Pkt. 6.4.3.1, Fn. 80.
- ↑ Ratingtätigkeiten sind nach Art. 3 Abs. 1 lit o.) der VO EG/1060/2009 die Analyse von Daten und Informationen und die Bewertung, Genehmigung, Abgabe und Überprüfung von Ratings.
- ↑ Ausgenommen, wenn sie sich lediglich auf die in Art. 2 Abs. 2 VO EG/1060/2009 genannten Ratings beschränkt, für welche die VO EG/1060/2009 nicht anzuwenden ist. Die Richtlinie 2006/48/EG wurde inzwischen durch die Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, aufgehoben.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, Arbeitsblatt L 302/1.