Färöischer Personenname

Die färöischen Personennamen ähneln denen anderer skandinavischer Länder, mit der Besonderheit, dass bei Nachnamen das patronymische bzw. metronymische System alternativ angewendet werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass Reichsbürger Dänemarks, die auf den Färöern wohnen (alle Bürger der Färöer), gehalten sind, ihren Kindern färöische Namen zu geben, wie sie in der offiziellen Namensliste auftauchen. Nicht-färöische Vornamen dürfen nur dann vergeben werden, wenn ein Familienangehöriger (z. B. eine Großmutter) bereits einen solchen Namen trug.