Förde
Als Förde bezeichnet man eine von einer landwärts wandernden Gletscherzunge gegrabene, üblicherweise schmale Meeresbucht.
- ↑ Nicht jede geografische Meeresbucht ist auch nach dem Völkerrecht eine Meeresbucht. Juristisch braucht eine Meeresbucht eine Mindestbreite von 3,5 Seemeilen und eine Mindesttiefe. Kleinere Ausbuchtungen des Meeres werden als (Natur-)Hafen bezeichnet. Vgl. Erwin Beckert, Gerhard Breuer: Öffentliches Seerecht. de Gruyter, Berlin / New York 1991, ISBN 3-11-009655-2.