Förde

Als Förde bezeichnet man eine von einer landwärts wandernden Gletscherzunge gegrabene, üblicherweise schmale Meeresbucht.

  1. Nicht jede geografische Meeresbucht ist auch nach dem Völkerrecht eine Meeresbucht. Juristisch braucht eine Meeresbucht eine Mindestbreite von 3,5 Seemeilen und eine Mindesttiefe. Kleinere Ausbuchtungen des Meeres werden als (Natur-)Hafen bezeichnet. Vgl. Erwin Beckert, Gerhard Breuer: Öffentliches Seerecht. de Gruyter, Berlin / New York 1991, ISBN 3-11-009655-2.