Fürstentum Regensburg
Das Fürstentum Regensburg entstand durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 aus den früheren Gebieten des Hochstifts Regensburg und war bis 1810 eines der Territorien des Kurerzkanzlers Karl Theodor von Dalberg, seit 1806 Fürstprimas innerhalb des Rheinbundes.