Fachamt Fußball
Das (Reichs-)Fachamt Fußball (eigentlich Fachamt 2: Fußball, Rugby, Kricket) löste ab 1933 den Deutschen Fußball-Bund (DFB) während der Zeit des Nationalsozialismus bezüglich operativer Aufgaben ab. Dies betraf zunächst die Durchführung der Meisterschafts- und Vereinspokalspiele sowie nach Auflösung des DFB auch die Durchführung der Länderspiele.
- ↑ „Die wichtigsten Aufgaben in der Leitung und Verwaltung des Fußballsports sind vom Bund auf das Fachamt übergeleitet, so die Durchführung der Meisterschaften und der Vereinspokalspiele mit allen notwendigen Arbeiten technischer und verwaltungsmäßiger Art“ (ausdrücklich werden Rechtsprechung, Schulungsarbeit und Finanzierung genannt, J.C.) „(…) Der Deutsche Fußball-Bund ist als kameradschaftliche Vereinigung bestehen geblieben. Es sind ihm neben der Verwaltung der übernommenen Werte die Leitung und Durchführung des Auslandsverkehrs geblieben.“ – Felix Linnemann: Die neuen Ordnungen für Fußball, in: Deutscher Fußball-Sport Nr. 13 vom 28. Juni 1935, Seite 293 (Beginn einer mehrteiligen Serie).