Fachanwalt für Sozialrecht

Bei dem Titel eines Fachanwalts für Sozialrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.

Der Fachanwalt für Sozialrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die bereits in § 43c BRAO genannt sind.