Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Das Fachgebiet des Facharztes bzw. der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Psychosomatik. Sie befasst sich mit Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung psychosoziale, psycho-somatische und somato-psychische Faktoren (einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen) maßgeblich beteiligt sind. Die Aufgabe des Facharztes ist die Erkennung, psychosomatisch-medizinische und psychotherapeutische Behandlung, Vorbeugung und Rehabilitation dieser Erkrankungen.

Die Bezeichnung „Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ ersetzte ab 2003 die 1992 in Deutschland eingeführte Bezeichnung Facharzt für Psychotherapeutische Medizin. Kammerangehörige mit dieser älteren Bezeichnung sind laut einer Übergangsbestimmung berechtigt, die neue Facharztbezeichnung zu führen. Wer bei Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung 1992 die Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse“ oder „Psychotherapie“ führte, erhielt auf Antrag das Recht, die Bezeichnung „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“ zu führen, wenn er nach Erwerb der Zusatzbezeichnung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren überwiegend Psychotherapie ausgeübt hatte. In der DDR war bereits 1978 ein Facharzt für Psychotherapie als Zweitfacharzt und 1989 als Erstfacharzt eingeführt.

  1. Paul L. Janssen, Herbert Menzel: Zwanzig Jahre Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Deutschland, In: Z Psychosom Med Psychother 58/2012, 106–125. PDF
  2. Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung. Nach den Beschlüssen des 95. Deutschen Ärztetages 1992 in Köln (PDF; 1,2 MB)
  3. Marion Sonnenmoser: Psychotherapie in der DDR: Versunkene Welt In: Deutsches Ärzteblatt PP, 3/2009