Fagana

Die Fagana sind ein altes bayerisches Ur- und Hochadelsgeschlecht. Sie werden in der Lex Baiuvariorum, in der das alte Volksrecht des baierischen Stammesherzogtums ab 635 zusammengefasst wurde, neben den Trozza, Huosi, Hahilinga, Anniona und dem Herzogsgeschlecht der Agilolfinger ausdrücklich genannt und waren damit eines der sechs bayerischen Urgeschlechter. In der Lex Baiuvariorum heißt es dazu im Kap. III, De genealogiis et eorem conpositione (III. Über die Geschlechter und ihre Buße): „Isti sunt quasi primi post Agilolvingas, qui sunt de genere ducali. Illis enim duplum honorem concedimus, et sic duplam conpositionem accipiant“ („Diese sind sozusagen die ersten nach den Agilolfingern, die von herzoglichem Geschlecht sind. Ihnen gewähren wir doppelte Ehre, und deshalb sollen sie doppeltes Bußgeld erhalten.“) Das Stammland der Fagana war die Gegend zwischen Isar und Inn und zwischen Mangfall und dem Unterlauf der Amper. Zu ihrem Gebiet gehörten auch der Erdinggau und der Isengau.

  1. Roman Deutinger: Lex Baioariorum. Das Recht der Bayern. Pustet, Regensburg 2017, ISBN 978-3-7917-2787-5; S. 80/81.