Fahrerlaubnis-Verordnung

Basisdaten
Titel:Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Kurztitel: Fahrerlaubnis-Verordnung
Abkürzung: FeV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 6 Abs. 1, § 6e Abs. 1, § 30c Abs. 1, § 63 StVG
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9231-1-19
Ursprüngliche Fassung vom: 18. August 1998
(BGBl. I S. 2214)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1999
Letzte Neufassung vom: 13. Dezember 2010
(BGBl. I S. 1980)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
18. Dezember 2010
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 23. Februar 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 46 vom 26. Februar 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juni 2026
(Art. 5 G vom 23. Februar 2026)
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für Personen regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen. Sie wurde zuletzt am 13. Dezember 2010 neu gefasst.

Bereits zuvor waren Neuregelungen im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechtes in der Europäischen Gemeinschaft erforderlich geworden, insbesondere mit der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Die Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung unterstreicht zudem die Bedeutung der Bestimmungen, erhöht den Grad der Verbindlichkeit und erleichtert die Übersicht. Zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung und die Fahrerlaubnisprüfung.

Die frühere Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr ist seit dem 30. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) in der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgegangen.

Die FeV wurde zunächst als nationale Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 erlassen. Die aktuelle Fassung ist die am 20. Dezember 2006 erlassene Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein.

  1. Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
  2. Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Neufassung)