Fahrrad
Ein Fahrrad, kurz Rad, in der Schweiz Velo (von französisch le vélo, Kurzform für vélocipède ‚Schnellfuß‘; lateinisch velox ‚schnell‘ und pes ‚Fuß‘), ist ein meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das üblicherweise, naturgemäß mit Ausnahme von Elektrofahrrädern, vollständig durch Muskelkraft fortbewegt wird.
Durch den Nachlauf entsteht bei einem Lenkausschlag ein Drehmoment, das diesem als Rückstellmoment entgegengerichtet ist. Dadurch lenkt das rollende Fahrzeug selbstständig zurück bis (fast) zur Geradeausstellung. Die Kreiselkräfte stabilisieren das Fahrrad beim Fahren zusätzlich abhängig vom Trägheitsmoment und der Geschwindigkeit. Außerdem haben weitere Faktoren wie die Masseverteilung einen Einfluss auf die Fahrstabilität von einspurigen Fahrzeugen (siehe auch: Fahrphysik (Fahrrad)).
Für die Benutzung eines Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr gibt es in jedem Land spezifische gesetzliche Bestimmungen (siehe Radverkehr und speziell für Elektrofahrräder deren Nutzungs-Bestimmungen).
- ↑ § 63a Abs. 1–2 StVZO, Art. 2 Nr. 8 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282, 1283)
- ↑ oesterreich.gv.at: Allgemeines zum Radfahren. Definition Fahrrad. Bundeskanzleramt Österreich, abgerufen am 2. November 2024: „Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man: *) Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft angetrieben wird *) Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller) *) Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (z. B. Elektrofahrrad)“