Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße bzw. deren Fahrbahn (nicht aber z. B. Gehwege). Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.

Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit Radwegen verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Die genauen Regelungen variieren von Staat zu Staat. Während ein Radweg durch Markierung (auf der Fahrbahn markiert: dann Radfahrstreifen) oder durch einen Bord, Grünstreifen, parkende Autos oder ähnliches von der Fahrbahn abgetrennt ist, bezieht sich die Fahrradstraße auf die (gesamte) Fahrbahn, die zur Verkehrsfläche vorrangig für den Radverkehr wird. 2016 gab es in 110 Kommunen in Deutschland 426 Fahrradstraßen; seitdem dürften etliche hinzugekommen sein.

  1. Thilo Becker: Die Gestaltung des Erfolgsmodells Fahrradstraße – Weiterentwicklung für Tempo-30-Zonen. In: Straßenverkehrstechnik – Mai 2019, Seiten 332–340, abgerufen am 1. Dezember 2019
  2. Norbert Schläger u. a.: Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen. Forschungsbericht Nr. 41. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin 2016.