Fall (Tau)

Als Fall (sächlich, Plural: die Fallen) bezeichnet man auf Segelschiffen ein Stück Tauwerk, das zum Heißen (Setzen) von Segeln dient. Fallen gehören zum Laufenden Gut eines Segelschiffes.

  1. Ulrich Scharnow: Lexikon Seefahrt. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988, ISBN 3-344-00190-6, S. 147.