Fallmesser

Fallmesser sind eine spezielle Art von Messern, bei denen die im Messergriff verborgene Klinge durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung aus dem Griff fällt und verriegelt.

Der Umgang mit Fallmessern ist in Deutschland verboten nach dem Waffengesetz, Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.4.1, sowie Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 2.1. Das Gesetz gewährt Ausnahmen für Bundeswehr, Polizei, Zollverwaltung und andere Behörden. Eine weitere Ausnahme bilden Fallmesser, die bestimmte Merkmale eines Rettungsmessers erfüllen. Diese wurden durch das Bundeskriminalamt als Werkzeuge eingestuft und dürfen von jedermann besessen sowie geführt werden.

In der Schweiz gelten Fallmesser nicht als Waffen im Sinne des Schweizer Waffengesetzes, bei missbräuchlichem Tragen können diese jedoch als gefährliche Gegenstände beschlagnahmt und eingezogen werden.

  1. Waffengesetz (WaffG), Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste. Abgerufen am 10. September 2018.
  2. Feststellungsbescheid des BKA zur Einstufung von Rettungsmessern. BKA, 28. August 2003, abgerufen am 3. Juli 2020.
  3. Bundesamt für Polizei fedpol: Entscheidungshilfe Messer. (PDF; 1 MB) Bewilligungspflicht und Rechtsgrundlagen. 1. Oktober 2021, S. 17, abgerufen am 5. Dezember 2023.