Familiensache (Recht)
Familiensachen sind ein Unterfall der Zivilsachen und unterliegen im Recht Deutschlands den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Familiensachen sind ein Unterfall der Zivilsachen und unterliegen im Recht Deutschlands den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).