Fehlmenge
Eine Fehlmenge bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre den Teil einer Auftrags- oder Bestellmenge, der aufgrund von Lagererschöpfung nicht sofort geliefert werden kann. Gegensatz ist der Überbestand. Auch bei – nicht lagerfähigen – Dienstleistungen können Fehlmengen in Form der Überbuchung vorkommen.
Die Fehlmenge ist derjenige Bedarf, der die verfügbaren Mengen überschreitet. Sie kann in der Produktion auftreten, wenn Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe oder Ersatzteile nicht in ausreichender Menge durch die Materialwirtschaft bereitgestellt werden können (etwa wegen Lieferengpass) oder im Vertrieb, wenn das Lager geräumt ist. Fehlmengen können mithin im Bereich der Distribution oder gegenüber der Produktion und bei der Versorgung durch die Beschaffung auftreten.
Die Fehlmenge entspricht beim Kassenbestand dem Manko und ist letztlich die Differenz zwischen dem buchhalterischen und dem tatsächlichen Lagerbestand :
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Der buchhalterische Lagerbestand ist höher als der durch Inventur festgestellte tatsächliche Lagerbestand. Wird aufgrund des buchhalterisch vorhandenen Lagerbestands weitere Ware verkauft, so wird der Fall eintreten, dass der tatsächliche Lagerbestand „Null“ beträgt. Dann liegt eine Fehlmenge vor, weil dem Kunden Ware verkauft wurde, die im Lager nicht (mehr) vorhanden ist.
- ↑ Ute Arentzen/Eggert Winter (Hrsg.), Gabler Wirtschafts-Lexikon, 1997, S. 1292
- ↑ Henner Gärtner/Peter Nyhuis/Patrick Prüssing, Fehlmengenkosten in der Produktion, in: ZWF - Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb, Carl-Hanser-Verlag/München, 2010, S. 444–449.
- ↑ Henner Gärtner, Fehlmengenkosten als Grundlage zur Bestimmung des Servicegrads von Lager-Artikeln, Dissertation Leibniz Universität Hannover, PZH-Verlag/Garbsen, 2011
- ↑ Klaus Bichler/Frank Schneidereit/Peter Philippi/Ralf Krohn (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Logistik, 2017, S. 77