Feldgeschworene

Feldgeschworenenwesen in Bayern
Immaterielles Kulturerbe
Staat(en): Deutschland Deutschland
Liste: Nationale Liste
Weblink: unesco.de
Aufnahme: 2016

Feldgeschworene wirken in Bayern, Rheinland-Pfalz und bis Ende 2014 auch in Thüringen bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte. Als Hüter der Grenzen, Mittler bei Grenzstreitigkeiten und Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.

Es gibt eine Vielzahl von alternativen Bezeichnungen mit teilweise nur regionaler Verwendung. Die bekanntesten sind Siebener oder Siebner (deren Tätigkeit, die Siebnerei, durch Steinsetzerordnungen bzw. Siebnereiordnungen geregelt war), Landscheider Untergänger und Steinsetzer.

Seit dem 12. oder 13. Jahrhundert gibt es Feldgeschworene. Das Amt des Feldgeschworenen ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung.

In Bayern gibt es etwa 25.000 Feldgeschworene, davon 15.000 in Franken (Stand 2016). In Rheinland-Pfalz ist das Tätigwerden von Feldgeschworenen hingegen in der heutigen Zeit selten.

  1. Christine Demel: Steinsetzer-Ordnung. Festschrift. Kürnach 1990.
  2. Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. 1950; 2. Auflage. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt an der Aisch 1978, ISBN 3-87707-013-2, S. 144, 312 und 342 f.
  3. Hembach: Die Geschichte des Dorfes und seiner Bewohner (PDF) S. 8. (Memento vom 18. September 2018 im Internet Archive)
  4. Feldgeschworene: Siebener werden Kulturerbe. infranken.de, 4. August 2016; abgerufen am 18. September 2018.
  5. Hüter des „Siebenergeheimnisses“. In: Die Rheinpfalz. 2. Dezember 2016, archiviert vom Original am 28. Dezember 2024; abgerufen am 28. Dezember 2024.