Feme

Der Begriff Feme (auch veme von mittelniederdeutsch veime = Strafe) steht für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und auch für die von diesen verhängten Strafen. In der Weimarer Republik wurde der Begriff von konspirativen rechtsextremen Gruppierungen im Zusammenhang mit aus politischen Motiven begangenen sogenannten Fememorden verwendet. Der Charakter der mittelalterlichen Feme unterscheidet sich davon. Letztere wurde im Mittelalter lange Zeit als legale Appellationsinstanz bzw. „Notinstanz“ bei Rechtsverweigerung vor Ort angesehen.

  1. Konstantin Moritz Langmaier: Wo finde ich mein Recht? Ulrich Erhart gegen Kloster, Herzog und Reichsstadt: der „arme Mann“ in den Mühlen der Justiz. Ein bayerischer Beitrag zur westfälischen Femegerichtsbarkeit im 15. Jahrhundert. In: Westfälische Zeitschrift. Band 170, 2020, S. 176.