Fernabsatzvertrag

In Deutschland wird ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen. Er umfasst die Lieferung von Waren (Kaufvertrag) oder die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, Partnerschaftsvermittlung, Vermittlung von Reiseleistungen).

Die Fernkommunikationsmittel müssen im Rahmen eines Vertriebs- oder Dienstleistungssystems genutzt werden, das eigens für den Fernabsatz organisiert ist (§ 312c BGB).