Fernverkehr
Unter Fernverkehr wird im Verkehrswesen eine Verkehrsart verstanden, bei der ein Transport- oder Verkehrsmittel die gesamte Reiseweite von 50 Kilometern oder die gesamte Fahrzeit von einer Stunde überschreitet. Pendant ist der Nahverkehr.
Dies ist der Umkehrschluss aus der Legaldefinition des § 8 Abs. 1 PBefG für den öffentlichen Personennahverkehr, die die Unterscheidung zum Fernverkehr von der Wegstrecke und der Fahrzeit abhängig macht. Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr ist der zurückzulegende Transportweg. Bei anderen Verkehrsträgern kann der Fernverkehr umgangssprachlich anders bezeichnet werden und eine andere Abgrenzung zum Nahverkehr aufweisen. Im öffentlichen Personenverkehr besteht in Deutschland und in der Schweiz eine scharfe Trennung zwischen Fernverkehr und Nahverkehr (Deutschland) bzw. Regionalverkehr (Schweiz). Der Fernverkehr erhält eine indirekte Bedeutung dadurch, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) besonders reglementiert ist.