Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

Positive Feststellungsklage und negative Feststellungsklage dienen dazu, das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrags. Grundsätzlich unzulässig ist hingegen die Feststellung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses (Elementenfeststellung).

Die Nichtigkeitsfeststellungsklage will die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts feststellen lassen.

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Feststellungsklage, abgerufen am 31. August 2020.
  2. Greger, in: Zöller ZPO, 30. Aufl. 2014, § 256 Rn. 3.