Finanzhoheit
Finanzhoheit ist in der Finanzverfassung die Befugnis, die Finanzwirtschaft eigenverantwortlich und unbeeinflusst von Dritten zu regeln.
Finanzhoheit ist in der Finanzverfassung die Befugnis, die Finanzwirtschaft eigenverantwortlich und unbeeinflusst von Dritten zu regeln.