Finanzielle Zusammenarbeit
Die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) ist ein Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Durchführungsorganisation der Finanziellen Zusammenarbeit ist in Deutschland die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Ihre Hauptaufgabe ist es, die Partnerländer bei der Finanzierung von Maßnahmen und Projekten zu unterstützen, die für ihre Entwicklung wichtig sind – z. B. Investitionen in das Bildungs- und Gesundheitssystem, in die Infrastruktur (wie Straßenbau, Wasserversorgung, ländliche Elektrifizierung), in den Umweltschutz oder in die Landwirtschaft. Die aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit geförderten Vorhaben werden von der Bundesregierung gemeinsam mit den Partnerländern nach entwicklungspolitischen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Mittel werden im Rahmen völkerrechtlich verbindlicher Regierungsabkommen zugesagt. Die KfW unterstützt die Projektträger im Partnerland bei der Vorbereitung, Prüfung und Durchführung der Vorhaben. Nach einer angemessenen Betriebszeit des Projektes wird eine Schlussevaluierung vorgenommen, um zu bewerten, ob die entwicklungspolitischen Wirkungen eingetreten sind. Damit solche Investitionen zu einer dauerhaften Verbesserung der Lebensbedingungen führen und somit nachhaltige Wirkung zeigen, sollten sie von staatlichen Reformprozessen begleitet werden (z. B. Deregulierung). Finanzielle Zusammenarbeit findet darum häufig in Abstimmung mit anderen deutschen (z. B. GIZ) oder internationalen (z. B. Weltbank, ADB) Geberinstitutionen statt.