Finanzkraft

Als Finanzkraft werden im Finanzausgleich die bei durchschnittlicher Anspannung der Steuereinnahmequellen erzielbaren Einnahmen von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bezeichnet. Die Finanzkraft ist auch ein Rechtsbegriff im Kartell- und Wettbewerbsrecht.

  1. Verlag Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1990, S. 260