Fischerzeugnis
Fischerzeugnisse sind Lebensmittel aus Fischen, die durch verschiedene Verfahren gar gemacht, zum Verzehren zubereitet oder durch Trocknen haltbar gemacht sind. Auch Fischteile zählen zu den Fischerzeugnissen sowie das Garen unter Verwendung von Zutaten.
Nach den „Leitsätzen für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ werden Fischerzeugnisse nach ihrer Art und Herstellung bezeichnet. Weist die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung hervorhebend auf Zutaten, dann sind diese Zutaten in deutlich geschmackprägender Menge vorhanden (z. B. „Heringsfilet in Sahnesoße“ oder „Sahne-Heringsfilet“ aber nicht „Sahnefilet“).
- 1 2 Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 26. Dezember 2015; abgerufen am 22. Juli 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- 1 2 Österreichisches Lebensmittelbuch: Fischerzeugnisse. Archiviert vom am 22. Juli 2018; abgerufen am 28. März 2024.
- ↑ Petra Resch Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel: Fischerzeugnisse. Abgerufen am 22. Juli 2018.