Fiskalrat

Der Fiskalrat ist ein österreichisches Gremium, das durch Analyse der Kapitalmärkte und der Entwicklung der Finanzschuld die Politik unterstützen soll, finanzpolitische Maßnahmen zu setzen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt sechs Jahre. Der Fiskalrat ging mit dem 1. November 2013 aus dem früheren Staatsschuldenausschuss hervor und stellt die in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 geforderte Unabhängige Einrichtung zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln dar. Der Staatsschuldenausschuss war ursprünglich ein Unterausschuss des Verwaltungsrates der Österreichischen Postsparkasse und wurde erst mit der Umwandlung der Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft (4. Mai 1997) zu einer eigenständigen Einrichtung.

  1. Fiskalrat - Aufgaben - Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates gemäß BGBl. I Nr. 149/2013 (Memento des Originals vom 7. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.. Abgerufen am 7. Februar 2015.
  2. ORF, 5. Juli 2013: Staatsschuldenausschuss wird zum Fiskalrat.
  3. Erläuterungen zum Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird, abgerufen am 26. Februar 2017.
  4. BGBl. I Nr. 58/1997
  5. Erläuterungen zum Antrag der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, die Änderung des Postsparkassensgesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und die Errichtung des Staatsschuldenausschusses, abgerufen am 26. Februar 2017.