Flüchtlingsunterkunft (Deutschland)

Eine Flüchtlingsunterkunft dient der Unterkunft von Flüchtlingen, Asylbewerbern, Personen mit Aufenthaltserlaubnis als Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution und Personen, bei denen zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen Hindernisse für eine Abschiebung bestehen. Zu solchen Unterkünften zählen gegebenenfalls Baracken, Container, ausgemusterte Schulgebäude oder unausgestattete Gewerbebauten. Andere, dezentrale Möglichkeiten der Unterbringung sind Wohnungen und – als teurere Alternative – Hotels. Für große Aufkommen von Flüchtlingen in der Folge von Krieg und Vertreibung dienen Flüchtlingslager.

  1. Information des Münchener Flüchtlingsrates. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Januar 2015; abgerufen am 11. Januar 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.