Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
Eine Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung kann bei Bewerbern für oder Inhabern von Lizenzen von Luftfahrzeugführern (Piloten) ausschließlich durch einen amtlich anerkannten Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) entsprechend den amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt werden. Die Sachverständigen befinden sich in Deutschland entweder in einem der fünf Aeromedical Center (AeMC) oder in Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klassen 1 und 2. Das Ergebnis einer solchen Untersuchung ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Die Tauglichkeitsuntersuchung des Personals der Flugsicherung (Fluglotsen) wird in Deutschland durch Aeromedical Center und Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klasse 3 durchgeführt.
- ↑ Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licensing Part 3 -Medical- ( vom 15. Mai 2012 im Internet Archive) (PDF; 589 kB)
- ↑ Liste von AeMC in Deutschland. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 11. Oktober 2016; abgerufen am 24. Mai 2023.