Flugroute
Flugroute ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Flugverfahren im Sinne des § 33 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung. Der in Gesetzen für die Flugroute verwendete Rechtsbegriff ist „Flugweg“.
Flugroute ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Flugverfahren im Sinne des § 33 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung. Der in Gesetzen für die Flugroute verwendete Rechtsbegriff ist „Flugweg“.