Flugsicherungsausrüstung-Verordnung
Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) schreibt für alle zivilen Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden, den Inhalt der Flugsicherungsausrüstung vor, die für eine sichere Durchführung eines Fluges notwendig sind. Es wird dabei zwischen Flügen nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) und Flügen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) unterschieden.
- ↑ Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge, 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549), abgerufen am 6. November 2024