Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge
Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. UAV (engl. für Unmanned Aerial Vehicle) sowie für unbemannte Luftfahrtsysteme bzw. UAS (engl. für Unmanned Aerial System) sind in Deutschland durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Verbindung mit der einer entsprechenden EU-Verordnung geregelt.