Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge

Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. UAV (engl. für Unmanned Aerial Vehicle) sowie für unbemannte Luftfahrtsysteme bzw. UAS (engl. für Unmanned Aerial System) sind in Deutschland durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Verbindung mit der einer entsprechenden EU-Verordnung geregelt.

  1. Verordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge