Forsthoheit
Der Begriff Forsthoheit bezeichnet die Hoheitsrechte der obersten Staatsgewalt bezüglich des Waldeigentums.
- ↑ Johann Christian Hundeshagen: Encyclopädie der Forstwissenschaft. H. Laupp, 1828.
Der Begriff Forsthoheit bezeichnet die Hoheitsrechte der obersten Staatsgewalt bezüglich des Waldeigentums.