Fotografiererlaubnis
Eine Fotografiererlaubnis ist eine rechtlich nicht weiter normierte Erlaubnis, ein selbst gefertigtes Lichtbild zu erstellen. Der Begriff kommt im Deutschen Recht nicht ausdrücklich vor, sondern wird als Gegenteil zu vielfachen, wenig zusammenhängenden Fotografierverboten verwendet. Sofern kein generelles Fotografierverbot besteht, kann das Fotografieren, abhängig vom Motiv – Personen, Tiere, fremdes Eigentum, sehr verschiedenen rechtlichen Regelungen unterworfen sein.
Die Regelungen schränken neben der unmittelbaren Aufnahme auch Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und (öffentlichen) Wiedergabe ein.
Zumeist wird der Begriff Fotografiererlaubnis, dann auch Model Release bzw. Property Release genannt, als Zustimmung einer Person bzw. des Inhabers eines Markenrechts zur Darstellung der Person bzw. der geschützten Marke auf einem Bild verwendet.
Die Fotografiererlaubnis sagt als eher diffuser Begriff auch nichts zum urheberrechtlichen Schutz des Abgebildeten aus.
- ↑ Personen: Christian W. Eggers: Foto-Einwilligungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der DSGVO erstellen 11. April 2018.
- ↑ Tiere: David Seiler: Benötigt man bei Tierfotos auch ein „Model-Release“? 24. Februar 2018.
- ↑ Fremdes Eigentum wie Gebäude oder Kunstwerke: Martin Schippan: Fotos von Schlössern, Klöstern und Museen - wer hat welche Rechte? Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen 2011, S. 210–216; BGH, Urteil vom 20. September 1974, Az. I ZR 99/73 Schloss Tegel; Markus Ruttig: BGH zur Bilderverwertung: Mein Schloss, mein Park, mein Bild Legal Tribune Online, 17. Dezember 2010.
- ↑ Dennis Tölle: Rechtliche Fragen rund um das Model-/Property-Release 16. Juni 2010