Früherkennung von Krankheiten

Bei der Früherkennung von Krankheiten sollen Krankheiten, die noch nicht bemerkt oder festgestellt wurden in einem möglichst frühem Stadium erkennen. Eine bekannte Erkrankung oder ein Verdacht ist nicht nötig. Zur Früherkennung dient eine medizinische Untersuchung, auch Vorsorgeuntersuchung genannt. Untersuchungen zur Früherkennung sind gegenüber einer Prävention bzw. einer Therapie rein diagnostisch.

  1. BSG, Urteil vom 22. Januar 1981, 8/8a RK 17/79
  2. Verwaltungsvorschrift mit Verweis auf BSG Urteil vom 22. Januar 1981, 8/8a RK 17/79. In: Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, 12. Februar 2025, abgerufen am 4. Februar 2026.