Fraktion (Deutscher Bundestag)
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind Zusammenschlüsse von mindestens 5 % der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GoBT). Sie stellen zentrale Handlungseinheiten des Bundestages dar und sind das politische Gliederungsprinzip für dessen Arbeit.
Fraktionen bilden sich aus Parlamentariern derselben Partei oder aus Parteien, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. Falls die Parteien einer Fraktion miteinander konkurrieren, dann kann die Bildung dieser Fraktion nur mit der Zustimmung des Bundestages erfolgen.
- ↑ Paul Kevenhörster: Fraktion, In: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 7. aktualisierte Auflage Heidelberg: Springer 2013.
- ↑ BVerfGE 80, 188
- ↑ Der Präsident des 6. Deutschen Bundestages Kai-Uwe von Hassel: § 10 Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 22. Mai 1970. In: Website https://www.bgbl.de. 6. Deutscher Bundestag, 22. Mai 1970, abgerufen am 20. September 2023.
- ↑ Geschäftsordnung des Bundestages §10 Abs. 1