Franz von Bayern

Franz Bonaventura Adalbert Maria Herzog von Bayern (* 14. Juli 1933 in München) ist ein deutscher Unternehmer und Kunstsammler. Seit 1996 ist der Diplomkaufmann das Oberhaupt des Hauses Wittelsbach, der früheren Herrscherfamilie des Königreichs Bayern. Er hieß bis 1996 Franz Prinz von Bayern und änderte mit dem Tode seines Vaters seinen Familiennamen in Herzog von Bayern, wie sich sein Vater Albrecht von Bayern auch genannt hat.

  1. 1 2 Der gemeldete Name gemäß einer Online-Melderegisterauskunft für München (Memento vom 19. Januar 2012 im Internet Archive) im Juni 2010 ist Franz Herzog von Bayern. Seit wann er unter diesem Namen gemeldet ist, ist der Wikipedia unbekannt. Er dürfte daher eine standesamtliche Namensänderung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) beantragt und erhalten haben. Siehe auch den Artikel Erstgeburtstitel.
  2. Auf die Frage: „Seit 1955 gibt es aber wieder den Namen ‚Herzog von Bayern‘. Das ist alles doch ein wenig kompliziert, denn es gibt ja auch einen Herzog in Bayern. Sie selbst waren darüber hinaus auch mal ein Prinz von Bayern. Wie ist diese Nomenklatur eigentlich zu verstehen?“ in einem Interview in der Sendung Alpha Forum des Bayerischen Rundfunks am 9. April 2001 (Transkript als PDF; 45 KB) (Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive), in dem er als Herzog Franz von Bayern bzw. Herzog Franz vorgestellt und als Seine Königliche Hoheit Herzog Franz von Bayern angesprochen wurde, erklärte Franz Herzog von Bayern: „Er [sein Vater Albrecht] hat sich dann dazu entschlossen, dass er den ältesten und im Grunde genommen auch vornehmsten Titel der Familie, nämlich den Titel ‚Herzog von Bayern‘, als seinen Namen benützt. In seiner Nachfolge habe ich [Franz von Bayern] das dann auch getan.“ Es war dies also in den Jahren 1955 und 1996 für den Chef des Hauses Wittelsbach jeweils möglich, obwohl Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Geburt oder des Standes aufzuheben waren und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Gleichzeitig damit wurden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des amtlichen Familiennamens erklärt. Im Fall der Hauptlinie des Hauses Wittelsbach tragen seit 1919 alle zu dieser Familie gehörenden Mitglieder den amtlichen Familiennamen Prinz von Bayern bzw. Prinzessin von Bayern. Nur die Mitglieder der Familie, die vor 1919 bereits einen herausgehobenen Primogenitur-Titel bis zur Aufhebung der Adelsvorrechte führten, durften diesen noch als amtlichen Namen behalten, konnten ihn aber ab 1919 nicht mehr an ihre Nachkommen weitervererben.