Freigut (Rechtsgeschichte)

Der rechtsgeschichtliche Begriff des Freiguts (mittelhochdeutsch vrîguot, mittelniederdeutsch vrîgôt, mittellateinisch bonum liberum oder bonum francum) wird in den Quellen sehr unterschiedlich verwendet und ist daher „ein unscharfer und schillernder Begriff“. In der Regel wird hierunter ein von allen oder von bestimmten Abgaben und Lasten befreites oder sonst wie privilegiertes Landgut verstanden.

  1. Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band 1, Spalte 1227.