Freiheitsentziehungssache
Freiheitsentziehungssache ist im deutschen Recht eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die seit 1. September 2009 im Buch 7: Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (§ 415 bis § 432) des FamFG geregelt ist.
Freiheitsentziehungssache ist im deutschen Recht eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die seit 1. September 2009 im Buch 7: Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (§ 415 bis § 432) des FamFG geregelt ist.