Freistellung (AEG)
Die Freistellung ist ein Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), mit dem in Deutschland eine (ehemalige) Betriebsanlage einer Eisenbahn diese Eigenschaft auch rechtlich verliert.
Die Freistellung ist ein Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), mit dem in Deutschland eine (ehemalige) Betriebsanlage einer Eisenbahn diese Eigenschaft auch rechtlich verliert.