Freizügigkeitsbescheinigung (Deutschland)
Die Freizügigkeitsbescheinigung war eine amtliche Bestätigung für Staatsangehörige der Europäischen Union und der übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) über das Bestehen des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Die Bescheinigung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften mit Wirkung vom 29. Januar 2013 ersatzlos abgeschafft.
- ↑ Vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 86)