Fremdenpolizeigesetz 2005

Basisdaten
Titel: Fremdenpolizeigesetz 2005
Langtitel: Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel
Abkürzung: FPG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Fremdenrecht (Ausländerrecht)
Fundstelle: BGBl. I Nr. 100/2005
Datum des Gesetzes: 16. August 2005
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 2006
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 27/2020
Gesetzestext: FPG
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde regelt.

Das FPG ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.