Fremdgeld

Fremdgeld ist die Bezeichnung von Vermögen, das insbesondere Notaren, Patentanwälten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zugeflossen ist, aber diesen nicht gehört.

  1. Anwaltsblatt vom 11. Mai 2017: Umgang mit Fremdgeld neu regeln (Memento vom 14. Dezember 2018 im Internet Archive)