Friedelehe
Unter einer Friedelehe, auch Friedelschaft genannt (von mittelhochdeutsch friudiea „Geliebte“), versteht man eine Eheform des Frühmittelalters, die vom deutschen Rechtshistoriker Herbert Meyer in den 1920ern in die Geschichtsforschung eingeführt wurde, deren tatsächliche Existenz aber heute umstritten ist. Friedelehen sollen gekennzeichnet gewesen sein durch Freiwilligkeit beider Ehepartner, fehlende Übertragung der Vormundschaft über die Ehefrau und abwesende Beziehungen zwischen beiden Familien.
Bestätigte Eheformen des Frühmittelalters sind die Muntehe, die Kebsehe sowie die Raub- oder Entführungsehe.