Funktionstrennung

Unter Funktionstrennung (englisch segregation of duties oder separation of duties; abgekürzt SoD) versteht man in der funktionalen Organisation die organisatorische Trennung zwischen Organisationseinheiten oder Stellen im Geschäftsprozess zur Vermeidung von möglichen Interessenkollisionen.

Einer der Vorteile der funktionsbezogenen Organisationsstruktur ist nach Hartmut Kreikebaum die einheitliche Aufgabenbildung nach dem Prinzip der Funktionstrennung. Bei der Aufgabenanalyse ist deshalb darauf zu achten, dass Teilaufgaben mit Konfliktpotenzial (fachlicher oder personeller Art) nicht demselben Aufgabenträger zugeteilt werden. Die Aufbauorganisation muss in Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung vielmehr eine Funktionstrennung zwischen Geschäftsabschluss, Abwicklung und Risikocontrolling gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass dieselbe Arbeitskraft oder Stelle nicht gleichzeitig ein Geschäft mit Kunden abschließt und auch selbst die spätere Abwicklung oder dessen Kontrolle übernimmt. Bereits bei der Festlegung der Organisationsstruktur sind verschiedene Funktionen und Verantwortungen sauber zu trennen. Hierdurch trägt die Organisation dazu bei, Fehler zu vermeiden, Schwachstellen zu verhindern und unabhängige Entscheidungen zu treffen.

Der Begriff wird außerhalb der Organisation auch im Bereich des Bankwesens, der Informatik und im städtebaulichen Zusammenhang genutzt.

  1. Hartmut Kreikebaum, Einführung in die Organisationslehre, 1975, S. 19