Funktionsverlagerung

Unter Funktionsverlagerung versteht man im Steuerrecht Deutschlands die Verlagerung betrieblicher Funktionen zu ausländischen Tochterunternehmen oder Betriebsstätten.

Das Thema wird in gewissem Umfang mit den Konzepten und Praktiken des Offshoring und Outsourcing in Verbindung gebracht.