Görlitzer Abkommen
Als Görlitzer Abkommen (auch Görlitzer Vertrag, Görlitzer Grenzvertrag oder Abkommen von Zgorzelec) wird der Grenzvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Volksrepublik Polen vom 6. Juli 1950 bezeichnet, der in Zgorzelec, dem seit 1945 polnischen Teil von Görlitz, geschlossen wurde. Er bezeichnet die Oder-Neiße-Linie als „Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen“.
- ↑ Artikel 1 des Abkommens vom 6. Juli 1950, siehe auch Art. 1 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 (BGBl. 1991 II, S. 1329 f.)