Göttliches Recht
Als göttliches Recht (lateinisch ius divinum) werden Rechtsnormen bezeichnet, die nach Ansicht der eine Rechtsordnung beherrschenden Religion auf Rechtssetzungen Gottes oder einer göttlichen Instanz zurückführbar sind (etwa auf die Zehn Gebote) und die daher unabänderlich gelten. Göttliches Recht gehört zum überpositiven Recht (Naturrecht) und wurde lange mit diesem gleichgesetzt.