Gült
Die Gült, auch Gülte oder Gilt, ist ein historischer Begriff aus dem mittelalterlichen Finanz- und Steuerwesen. Sie bezeichnete eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Steuer, Abgabe, ein Pfand oder eine Geldrente und war vor allem im süddeutschen Raum, Österreich und der Schweiz gebräuchlich. Es wurde zwischen der Geldgülte (Zahlung in Geld) und der Fruchtgülte (Zahlung in Naturalien) unterschieden. Es existierten Abgabenregister als sogenannte Gültbücher. Einen zinspflichtigen Bauern nannte man Gültbauer, den Gläubiger den Gültherrn. Die Gült als Grundpfand bewirkte eine Haftung durch das belastete Grundstück, nicht durch den Schuldner persönlich.
- ↑ Johann Christoph Adelung: Gülte, die. In: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. 2. Auflage. Band 2: F–L. Breitkopf, Leipzig 1796, S. 845–846 (Digitalisat. zeno.org).
- ↑ Anne-Marie Dubler: Gült. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 13. März 2007, abgerufen am 20. Juli 2017.