Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist eine rechtswissenschaftliche Kollisionsregel, die besagt, dass von mehreren im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere anzuwenden und die ungünstigere verdrängt ist. Im Gegensatz zur Rosinentheorie ist das Günstigkeitsprinzip dogmatisch anerkannt.